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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen E&F Bau – Fazlic (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Ausführung der Leistung zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungen & Ausführungsfristen

Die Art und der Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden und alle erforderlichen Vorleistungen des Auftraggebers erbracht sind.

4. Preise & Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden (§ 632a BGB).

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen, Arbeitsbereiche zugänglich sind und Baustelle sowie Zufahrtswege ordnungsgemäß vorbereitet sind. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können in Rechnung gestellt werden.

6. Änderungen & Zusatzleistungen

Leistungsänderungen, die nach Vertragsschluss gewünscht oder notwendig werden, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Zusätzliche Arbeiten werden gesondert vergütet.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die ausgeführten Arbeiten nutzt oder nicht innerhalb von 7 Tagen schriftliche Mängelanzeige erstattet.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß BGB. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Bei unsachgemäßer Verwendung, Fremdeingriffen oder fehlender Wartung besteht kein Gewährleistungsanspruch.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Personenschäden.

10. Material & Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Rücktritt & Kündigung

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten sind zu vergüten. Bei Baustopps durch den Auftraggeber werden Wartezeiten und Mehrkosten berechnet.

12. Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für Vertragsabwicklung und Kommunikation genutzt. Details ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

13. Gerichtsstand & Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

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